Der Landtag Brandenburg wird aufgefordert, ein „Gesundheit-Ist-Keine-Ware-Gesetz“ zu verabschieden, welches mindestens folgende Inhalte hat:
1. Krankenhäuser sichern
1. Krankenhäuser durch dauerhafte Zuschüsse zu Investitionskosten sichern
Die Krankenhäuser in Brandenburg erhalten über die bisherigen, regelmäßigen Investitionskostenzuschüsse hinaus ab 2025 vom Land Brandenburg Investitionskostenzuschüsse aus einem weiteren, neu zu bildenden „Krankenhaus-Rettungsfonds“ mit einer Gesamthöhe von 35 Millionen Euro jährlich.
3. Mehr Praxisschwestern
3. Mehr Praxisschwestern zur Entlastung der Ärzte ausbilden
Die Kosten der Ausbildung zu einer „Brandenburgischen Praxisschwester“ (Nichtärztliche Praxisassistentinnen und -assistenten) werden vom Land Brandenburg vollständig übernommen.
2. Mehr Landärzte
2. Mehr Stipendien für Landärzte
Zur Stärkung der landärztlichen Versorgung in Brandenburg vergibt das Land Brandenburg jährlich 35 neue Landärzte-Stipendien. Die Zuwendung beträgt je Zuwendungsempfänger 1.000 Euro monatlich.
4. Mehr Praxisgründungen & -übernahmen
4. Unterstützung für Praxisneugründungen und -übernahmen
Das Land Brandenburg zahlt ab 2025 in Ergänzung zu dem in den Förderprogrammen der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB) vorgesehenen Sicherstellungszuschlag sowie Investitionskostenzuschuss einen „Arztpraxen-Sicherungszuschuss“ in Höhe von jeweils dem Doppelten des von der KVBB gewährten Betrages für den jeweiligen Vertragsarzt.
1. Krankenhäuser sichern
1. Krankenhäuser durch dauerhafte Zuschüsse zu Investitionskosten sichern
Die Krankenhäuser in Brandenburg erhalten über die bisherigen, regelmäßigen Investitionskostenzuschüsse hinaus ab 2025 vom Land Brandenburg Investitionskostenzuschüsse aus einem weiteren, neu zu bildenden „Krankenhaus-Rettungsfonds“ mit einer Gesamthöhe von 35 Millionen Euro jährlich.
2. Mehr Landärzte
2. Mehr Stipendien für Landärzte
Zur Stärkung der landärztlichen Versorgung in Brandenburg vergibt das Land Brandenburg jährlich 35 neue Landärzte-Stipendien. Die Zuwendung beträgt je Zuwendungsempfänger 1.000 Euro monatlich.
3. Mehr Praxisschwestern
3. Mehr Praxisschwestern zur Entlastung der Ärzte ausbilden
Die Kosten der Ausbildung zu einer „Brandenburgischen Praxisschwester“ (Nichtärztliche Praxisassistentinnen und -assistenten) werden vom Land Brandenburg vollständig übernommen.
4. Mehr Praxisgründungen & -übernahmen
4. Unterstützung für Praxisneugründungen und -übernahmen
Das Land Brandenburg zahlt ab 2025 in Ergänzung zu dem in den Förderprogrammen der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB) vorgesehenen Sicherstellungszuschlag sowie Investitionskostenzuschuss einen „Arztpraxen-Sicherungszuschuss“ in Höhe von jeweils dem Doppelten des von der KVBB gewährten Betrages für den jeweiligen Vertragsarzt.
Das Land Brandenburg sieht sich schon seit mehreren Jahren erheblichen Problemen in der flächendeckenden medizinischen Versorgung ausgesetzt. Die oberste Priorität muss darin liegen, die meisten Krankenhausstandorte auch in Zukunft zu erhalten und die ambulante Versorgung in ländlichen Regionen sicherzustellen. Um eine gute Ausstattung der Krankenhäuser zu gewährleisten, ist es wichtig, dass das Land weitere Investitionskostenzuschüsse gewährt, die eine langfristige Planungssicherheit bieten. Um dem Ärztemangel entgegenzuwirken, braucht es mehr Landärzte, deren Studium durch geeignete Förderung zu unterstützen ist. Zugleich müssen Ärzte zunehmend durch Praxisassistenten entlastet werden. Die Übernahme von deren Ausbildungskosten hilft, den Praxisbetrieb patientenfreundlich zu gestalten. Das Ziel, Praxen in allen Regionen des Landes zu erhalten bzw. Niederlassungen, Übernahmen sowie bestehende Praxen bei der Sicherstellung einer modernen Ausstattung zu unterstützen, kann durch entsprechende Förderzuschüsse des Landes erreicht werden.
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