Volksgesetzgebungsverfahren
Stufe 1: Volksinitiative
Bürger erarbeiten einen Gesetzentwurf als Initative und müssen 20.000 Unterschriften sammeln. Der Landtag kann die Initiative annehmen oder ablehnen. Lehnt der Landtag ab, geht es in Stufe 2. Aktuell befindet sich unsere Volksinitiative (VI) „Gesundheit ist keine Ware“ in Stufe 1. Bis zum 31.3.2024 sollen 20.000 Unterschriften gesammelt werden. Danach entscheidet der Landtag, ob er die VI annimmt oder nicht. Nimmt der Landtag die VI an, wird das Vorhaben umgesetzt und das Ziel ist erreicht.
Stufe 2: Volksbegehren
Wenn der Landtag die Volksinitiative in Stufe 1 abgelehnt hat, können die Initiatoren die Einleitung eines Volksbegehrens beantragen. Damit das Volksbegehren zustande kommt, müssen 80.000 Bürger im Amt unterschreiben. Nimmt der Landtag das Bürgerbegehren an, wird das Vorhaben umgesetzt und das Ziel ist erreicht. Lehnt der Landtag auch das Volksbegehren ab, kommt es zum Volksentscheid.
Stufe 3: Volksentscheid
Wenn beim Volksentscheid die Mehrheit (min. 25% der Wähler) für das Anliegen stimmt, ist das Ergebnis verbindlich und das Ziel erreicht.
Weitere Informationen zum Verfahren der Volksgesetzgebung finden Sie auf der Website das Landtages Brandenburg:
https://www.landtag.brandenburg.de/de/parlament/plenum_und_gesetze/volksgesetzgebung/11265
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